VHS Langenlonsheim e.V.

in der KVHS Bad Kreuznach e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Allgemeines

Die VHS Langenlonsheim e.V. (VHS) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel der Erwachsenenbildung. Die Mitarbeiter der KVHS arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Ihre Arbeit ist überparteilich und überkonfessionell. Jeder kann an ihren Veranstaltungen teilnehmen. Die VHS ist als Teil der KVHS Mitglied im Volkshochschulverband Rheinland-Pfalz. Die KVHS ist die übergeordnete Organisation vieler Volkshochschulen bzw. Volksbildungswerke im Landkreis Bad Kreuznach.
Die VHS schließet mit den Kursteilnehmern zivilrechtliche Verträge über die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ab. Diesen Verträgen werden die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.

§2 Anmeldung

Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der VHS kommt zustande mit der Anmeldung zu der Veranstaltung. Mit dem Vertragsabschluss werden die AGB Vertragsbestandteil. Der Teilnehmer erkennt sie durch seine Anmeldung ausdrücklich an. Diese kann schriftlich, per E-Mail und im Ausnahmefall telefonisch erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und wird nicht bzw. nur auf ausdrücklichen Wunsch per E-Mail bestätigt. Sie verpflichtet zur sofortigen Zahlung der Gebühr.
Haben Sie sich angemeldet und vor dem angegebenen Veranstaltungsbeginn keine Nachricht von uns erhalten, findet der Kurs statt.
Eine Benachrichtigung erfolgt nur, wenn der Kurs bereits belegt ist, abgesagt werden muss oder sich eine Änderung ergeben hat.

§3 Rücktritt

Sie haben das Recht zum kostenfreien Rücktritt innerhalb folgender Fristen:

  • Bis zu zehn Tagen vor Beginn.
  • Bei Wochenendseminaren und Studienfahrten bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung.
Der Rücktritt muss dem zuständigen VHS -Büro bzw. der Außenstelle schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der VHS. Abmeldungen bei Dozenten sind nicht möglich. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Nach dem zweiten Termin bzw. nach der Anmeldefrist von Wochenendseminaren kann die VHS einem Rücktritt nur dann zustimmen, wenn die weitere Teilnahme aus Gründen unmöglich geworden ist, die Sie nicht zu vertreten haben. Zu solchen Gründen zählt insbesondere Krankheit. Die VHS ist in diesen Fällen unverzüglich schriftlich und ggf. mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu benachrichtigen. Die VHS kann dann die Kosten anteilig der Kursgebühr berechnen. Gebühren unter 15,00 EUR werden nicht erstattet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Teilnehmer, die nicht zum Kurs erscheinen, die volle Gebühr berechnet wird. Dies gilt ebenso für Teilnehmer, die den Kurs vorzeitig abbrechen.

§4 Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz

Betrifft jene Verträge, bei denen der Vertragsabschluss mittels Telefon, Telefax, Briefwechsel, E-Mail oder Internet zu Stande kam.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der VHS mittels einer eindeutigen, schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren; ein Telefonat oder Information über einen anderen Teilnehmer etc. reicht nicht aus! Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Hat der von Ihnen gebuchte Kurs oder die gebuchte Veranstaltung (=Dienstleistung) schon begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Können Sie uns die empfangene Leistungen (z.B. besuchte Unterrichtsstunden, -materialien) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie der VHS insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.

§5 Gebühren

Die Gebühren für den Besuch der Veranstaltungen sind in der Veröffentlichung oder auf der Internetseite https://vhs-langenlonsheim.de ausgewiesen. Sie sind unverzüglich nach Anmeldung auf das angegebene Konto der VHS zu überweisen. In besonderen Fällen kann Barzahlung verlangt werden. Bei Veranstaltungen mit Materialverbrauch sind die anfallenden Materialkosten nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten. Die Materialkosten werden in der Regel direkt vom Dozenten erhoben. Dozenten sind nicht berechtigt, Teilnehmergebühren entgegenzunehmen. Bei Vorträgen oder anderen Einzelveranstaltungen wird die Gebühr an der Abendkasse bezahlt. Die Gebühren für Studienfahrten sind im Voraus zu entrichten, sie müssen spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein.

§5a Gebührenermäßigung

Teilnehmende mit geringem Einkommen können in Härtefällen auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung des Kursentgeltes beantragen. Ausgenommen sind Kosten für Zusatzleistungen, z.B. Lehrmaterial oder Nahrungsmittel.

§6 Teilnahmebescheinigungen / Zeugnisse

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Beendigung des Kurses und nur für das laufende Semester ausgestellt. Hierfür ist die Zusendung eines frankierten und adressierten Umschlags erforderlich. Bei Bescheinigungen für die Krankenkassen muss die Belegung von mindestens 80% der Kursstunden nachgewiesen werden.

§7 Mindestteilnehmerzahl

Im Regelfall finden Veranstaltungen bei einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen statt. Wird diese Zahl unterschritten, kann die VHS die Veranstaltung absetzen oder mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchführen, wenn die Teilnehmenden zu einer entsprechenden Preiserhöhung oder zu einer Reduzierung der Unterrichtstermine bereit sind. Kommen nach Festsetzung der Preiserhöhung / Reduzierung neue Teilnehmer hinzu, bleibt die getroffene Regelung bestehen.

§8 Durchführung

Die Volkshochschule ist berechtigt in den Lehrveranstaltungen Anwesenheitslisten zu führen.
Die Volkshochschule kann nach vorheriger Absprache eine Probeteilnahme von maximal zwei Lehrveranstaltungseinheiten aus fachlichen und pädagogischen Gründen je nach Zielsetzung und Nachfrage gewähren. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Umgehend nach Probeteilnahme ist eine Rückmeldung an die Volkshochschule erforderlich. Ohne Rückmeldung bleibt die Zahlungsverpflichtung für die gesamte Lehrveranstaltung erhalten.

§9 Ausfall von Veranstaltungen / Änderungen

Die VHS kann wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, wegen Ausfall von Dozenten oder aus anderen von der VHS/VBW nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Gründen eine Veranstaltung absetzen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen anteilsmäßig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die VHS bestehen nicht. Die VHS behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen den Dozenten oder den Veranstaltungsort zu ändern. Die Teilnehmer werden rechtzeitig davon unterrichtet. Bei kurzfristigem Kursausfall werden die Teilnehmer nach Möglichkeit vom Kursleiter oder der VHS per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

§10 Studienreisen / Studienfahrten

Bei Studienreisen und Exkursionen tritt die VHS lediglich als Vermittler auf. Es gelten insoweit zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter bzw. Leistungsträger, wenn die betreffende Veranstaltung nicht ausdrücklich als eigene Leistung der VHS und damit als vertraglich geschuldete Veranstaltung ausgewiesen wird. Ansonsten können für eine die AGB noch individuell ergänzt werden.

§11 Hausordnung

Die VHS genießt in allen Räumen nur Gastrecht. Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte (Schulen) ist Vertragsbestandteil. Der Teilnehmer erkennt sie als verbindlich an. Schwere Verstöße gegen die Hausordnung berechtigt die VHS, den Teilnehmer vom weiteren Kursbesuch auszuschließen.

§12 Hausrecht

Vor, während und nach Volkshochschulveranstaltungen nehmen die jeweiligen Dozenten oder die für die Veranstaltung Verantwortlichen für die VHS das Hausrecht wahr. Sie sind im Rahmen dieses Hausrechts befugt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

§13 Haftung

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt auch für Haftungsansprüche, die Sie unmittelbar gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen geltend machen können, wie auch Ansprüche gegenüber den Vermietern(Trägern) der Veranstaltungsräume. Eine Haftung für Fremdverschulden wird außerdem ausgeschlossen.
Die KVHS haftet nicht für Schäden, Unfälle und Diebstähle auf dem Hin- und Rückweg sowie während der Veranstaltung.

§14 Datenschutz

Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzt die Volkshochschule automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei können mit der Anmeldung folgende Daten erfasst werden: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr und Geschlecht, Zuordnung zu einer bestimmten Veranstaltung, im Falle eines Mandats die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken werden die Einteilung in Altersgruppen und die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet. Durch die Anmeldung stimmen die Teilnehmenden der Verarbeitung der Daten zu.
Die VHS speichert und verwendet die Teilnehmerdaten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur VHS-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§15 Schlussbestimmungen

Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechte bzw. Ansprüche und Pflichten aus dem Teilnahmevertrag ist Bad Kreuznach, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Soweit sich aus den vorstehenden Bedingungen nichts anderes ergibt, gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so tritt an deren Stelle die jeweils gültige gesetzliche Regelung. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

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